Es ist ja kein Geheimnis, dass Kundenverhältnisse und damit auch Assets i.d.R. mit dem Fortgang eines Client Relationship Manager (CRM) diesem ebenfalls mittelfristig folgen. Das ist sicher vielen Finanzberatern bewusst.
Das daneben in aller Regelmässigkeit auch andere Personen Zugang zu Ihren Kundendaten haben und diese weitergeben, für eigene Zwecke verwenden oder verkaufen, bleibt im Dunkeln. Kaum ein Vermögensverwalter merkt, wenn ein Kunde urplötzlich und unauffällig von Dritter Seite direkt oder indirekt auf neue Produkte oder andere erfolgreiche Kapitalanlagestrategien angesprochen wird. Ist der Kunde erst einmal (vermeintlich) überzeugt, ist er gegenüber seinem ursprünglichen Kontakt ggf. nicht mehr offen.
Wenn also ein Finanzberater / Vermögensverwalter seinen Kunden (bewusst) erlaubt, vertraglich mit anderen in Kontakt zu treten, sollte er sich grundsätzliche Gedanken machen. Das kann Custody sein, ein Produkt, ein Bankkonto oder schon ein Informationsdienst.
Was ist der Unterschied zwischen vertraglichem Bestandsschutz und faktischem Bestandsschutz?
Vertraglich (normalerweise)
Diese Vertragspartner gewährt in der Regel einen vertraglichen Bestandsschutz, d.h. er sagt Ihnen zu, Ihre Kundeninformationen in keiner Weise für andere als die beschlossenen Zwecke zu verwenden du die Kunden nicht selbst anzugehen. Nach dem Motto, wo kein Kläger (bzw. eindeutige Beweise), da auch kein Richter, sind aber in der Vergangenheit immer wieder Fälle aufgetreten, wo z.B. folgende Personen Daten missbraucht haben:
- IT Mitarbeiter, die Bekannte, Freunde im Vertrieb haben, Sachbearbeiter und Assistenten, studentische Hilfskräfte die beruflich "Weiterkommen" wollen
- Enttäuschte Kundenberater und Finanzplaner
- Mitarbeiter mit Generalzugang zu Daten (Geschäftsführung etc.)
- Die Fluktuation bei Grossbanken ist enorm gross (man schätzt, dass Positionen alle 14 Monate, Mitarbeiter den Arbeitgeber alle 30 Monate wechseln.
- Vertragliche Zusagen werden oft durch Unternehmensübernahmen obsolet, da sie nachverhandelt werden müssten
- Crossmarketing ist oft im Kleingedruckten vorbehalten
- Ein von der Seite kommender Abwerbeversuch ist i.d.R. nicht nachvollziehbar bzw. wird vom CRM nicht erkannt.
- Ein Grossaktionär in Form einer Bank, Versicherung u.ä. kann Vertragsbrüche gegenüber kleineren Partnern weitestgehend ignorieren, denn seine Möglichkeiten im Rechtstreit, Instanzenweg und im Beweismittelführung sind bedeutend grösser.
Faktisch (besser)
- Mit dem Brokerage Pool ist die Zahl der Personen, die mit Client Leads, oder jeglicher anderer Kundeninformation in Kontakt kommen sehr gering.
- Bei Brokerage Pool ist im Einzelfall genau bekannt und nachvollziehbar, wer welche Daten zu welchem Zweck bearbeitet bzw. einsehen kann
- Brokerage Pool Administratoren sind auf Abwicklung spezialisiert und bedienen überhaupt keine Direktkunden.
- Je geringer die Zahl der Mitarbeiter, desto geringer die Zahl von Missbrauch und desto übersichtlicher wäre ein Missbrauch
Wie schützen Sie sich und Ihre Kunden?
Wir empfehlen Ihnen, über den Brokerage Pool...
- mit kleineren Plattformen / Produktlieferanten zu arbeiten (faktisch weniger Personen, die mit Ihren Kunden(daten) in Berührung kommen
- mit solchen Partnern zu arbeiten, die ausdrücklich auf EIGENES DIREKTGESCHÄFT MIT ENDKUNDEN VERZICHTEN
- auf das Geschäft mit sogenannten Discountbrokern mit Schwerpunkt Endkundengeschäft (mit oder ohne Beratung) vollständig zu verzichten
- regelmässig eigene Kunden zu informieren, so dass jegliche Mitbewerber Kontakte von aussen als Einflüsse identifiziert werden können und Sie deshalb immer als Vertrauensperson einbezogen werden
- nach Möglichkeit Bank- und Versicherungskonzerne als Partner zu meiden
- Ihre Unabhängigkeit in der Produktpartnerschaft zu bewahren (und nicht erpressbar werden)
Ja, diese gründe leuchten ein. Ich wünsche en persönliches Gespräch mit dem Brokerage Pool.
