Wenn nun bei einem Amtshilfegesuch der betroffene Steuerpflichtige bei einer entsprechenden Bank klar identifiziert werden kann, werden sich zukünftig auch Fragen hinsichtlich eines evtl. involvierten Vermögensverwalters stellen.
Problematisch wird es also, wenn Ihr Kunde Ihnen glaubhaft versichert, sein Geld stamme aus versteuerten Quellen und es tatsächlich nicht so ist.
Vertrauen und Rechtssicherheit gibt es nun vor allem in Hinblick auf den Schutz der Privatsphäre gegenüber den Bewohnern der Schweiz.
Wenn Sie allerdings in Ihrer Beratung ausländische Produkte einsetzen wollen bzw. einen rechtlich unzweifelhaften Zugang zu europäischen Kunden haben wollen, dann macht es Sinn einmal mit einem Berater des Brokerage Pool über Ihre Möglichkeiten zu sprechen.
