Mit Wirkung des 1.9. 2009 wurden die Eckwerte zur Vermögensverwaltung (Rundschreiben FINMA 2009/1 Eckwerte zur Vermögensverwaltung) in der Schweiz in Bezug auf die Verwendung kollektiver Kapitalanlagen in Stein gemeisselt.
Was heisst das genau und was bedeutet das in Bezug auf die Verwendung kollektiver Anlageprodukte und Einhaltung neuer Verhaltensregeln?
Soweit erforderlich, müssen sich fortan „unabhängige" Vermögensverwalter ggf. einem von der FINMA anerkannten Mindeststandard unterstellen. Dieses wird ggf. nötig, um den Anforderungen der Kollektivanlagenverordnung (KKV) zu genügen, wie sie in einem FINMA-Rundschreiben hinsichtlich der öffentlichen Werbung für kollektive Kapitalanlagen bereits präzisiert wurden. Um mehr über Übergangsfristen und die Anfordernisse an neue Vermögensverwaltungsverträge zu erfahren, bietet der geschlossene Mitgliedsbereich des Brokerage Pool wichtige Informationen und Handlungsstrategien an.
Noch kein Poolmitglied? Melden Sie sich unverbindlich und kostenlos an! ![]()
