Was sind eigentlich Fonds für qualifizierte Anleger?
In zahlreichen internationalen Finanzzentren wurden Fonds für qualifizierte Anleger eingeführt, um vermögenden Familien, Vermögensverwaltern und Kapitalanlagegesellschaften ein effizientes Vehikel an die Hand zu geben, kollektive Kapitalanlagen rasch und unbürokratisch aufzulegen.
Gerade im Bereich Alternativer Anlagen sind Investmentfonds für qualifizierte Anleger wichtig, da sie durch ein rasches time-to-market nach Einreichung der notwendigen Dokumente und der Ausstellung einer Bescheinigung durch die jeweilige Finanzmarktaufsicht ihre Geschäftstätigkeit umgehend aufnehmen können.
Einschränkungen in den zugelassenen Investments und Techniken, die sich bei einem alternativer Investmentfonds für qualifizierte Anleger ergeben, resultieren ausschliesslich aus dem Fondsprospekt - der Initiator und die Fondsgesellschaft sind also grundsätzlich in Ausgestaltung und Strategie des alternativen Investmentfonds vollkommen frei.
Wer als "qualifizierte Anleger" gilt, ist je nach Sitzland der Kunden zwar ähnlich, aber nicht einheitlich definiert. Grundsätzlich gelten aber institutionelle Anleger und Anleger mit einem Finanzanlagevermögen von zumindest einer Million CHF (Schweiz CHF 2 Millionen) als qualifiziert. Wenn Anleger allerdings ihre Anlageentscheidungen an eine Vermögensverwaltungsgesellschaft delegiert haben (also z.B. an einen konzessionierten Vermögensverwalter aus Deutschland, Österreich oder Liechtenstein, sowie Schweizer Vermögensverwalter, die einer Selbstregulierungsorganisation angeschlossenen sind), gelten Sie als Qualifizierter Anleger. Ein Mindestinvestment ist im letzteren Fall nicht notwendig. Mit Umsetzung der AIFM-Richtlinie können alternative Investmentfonds prinzipiell auch einen EU-Pass bekommen, was aber mit Nachteilen verbunden sein kann.
